Infos zum Gutscheinsystem

Die Kita-Plätze werden über Gutscheine durch die Stadt Hamburg mitfinanziert. Ein Teil der Betreuungskosten wird über die Stadt finanziert, die Höhe des Familieneigenanteils wird vom zuständigen Jugendamt je nach Familieneinkommen berechnet.

Die Beantragung eines Gutscheins erfolgt bei dem zuständigen bezirklichen Jugendamt. Für alle Kinder ab einem Jahr gibt es ab 01.08.2014 einen Rechtsanspruch auf 5-stündige Betreuung plus Mittagessen täglich unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig oder in Ausbildung sind.

Für darüber hinausgehende Betreuungszeiten gilt: Der Anspruch auf den Gutscheinumfang orientiert sich an der täglichen Arbeits- bzw. Ausbildungszeit der Eltern. Der Familieneigenanteil an den Betreuungskosten wird vom Jugendamt einkommensabhängig festgelegt. Um die individuelle familiäre Situation einschätzen zu können, bieten wir Eltern bei Bedarf gern eine persönliche Beratung zu diesem Thema an.

Hier gibt es noch weitere Infos zum Gutscheinsystem: hamburg.de
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Antrag zur Förderung in einer Tageseinrichtung
Fragebogen zu wirtschaftlichen Verhältnissen
Fragebogen zu wirtschaftlichen Verhältnissen / Selbständige